Was kostet ein steirisches Pflegeheim und wie kann ich mir / sich unsere Familie das leisten?
Jedes Pflegeheim mit einem Landesvertrag hat einheitlich und gesetzlich vorgeschriebene Kosten, die es verrechnen darf. Die Grundkosten sind also in jedem dieser Häuser gleich, und richten sich nach einer Hotel- (Wohnen, Verpflegung usw.) und einer Pflegekomponente die sich aus der jeweiligen Pflegestufe zusammensetzt.
Die aktuellen Tagsätze gem. Stmk. Landesverordnung (LEVO-SHG)
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Pflege- stufe |
Hotel- komponente |
Pflege- komponente |
Monat mit 30 Tagen |
Monats- kosten |
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Stufe 1 |
€ 66,76 + |
€ 00,00 |
x 30 Tage = |
€ 2.002,77 |
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Stufe 2 |
€ 66,76 + |
€ 15,08 |
x 30 Tage = |
€ 2.455,20 |
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Stufe 3 |
€ 66,76 + |
€ 20,78 |
x 30 Tage = |
€ 2.850,00 |
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Stufe 4 |
€ 66,76 + |
€ 38,52 |
x 30 Tage = |
€ 3.158,40 |
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Stufe 5 |
€ 66,76 + |
€ 47,67 |
x 30 Tage = |
€ 3.432,90 |
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Stufe 6 |
€ 66,76 + |
€ 60,52 |
x 30 Tage = |
€ 3.818,40 |
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Stufe 7 |
€ 66,76 + |
€ 77,70 |
x 30 Tage = |
€ 4.333,89 |
Für ein Einzelzimmer ist ein Aufpreis von € 6,60 (inkl. MwSt.) pro Tag zu bezahlen.
Für Bezieher einer Mindestpension reduziert sich dieser Betrag auf € 5,50 (inkl. MwSt.).
Wie wird ein Pflegeplatz überhaupt finanziert?
- Zuerst wird das Einkommen beziehungsweise die Pension, das Pflegegeld sowie das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen.
- Gibt es einen Ehepartner (auch Geschiedene), ist dieser zu Unterhalt verpflichtet – das kann bis zu 33 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen.
- An dritter Stelle kommt der Pflege-Regress für unterhalts-pflichtige Kinder oder Eltern.
- Bleibt dann noch ein Betrag offen, zahlt das Land.
Grundsätzlich ist ein Einzug in ein Pflegeheim in jeder Pflegestufe möglich, wobei das Land Heimkosten ab der Pflegestufe 4 übernimmt (außer die Heimbedürftigkeit wird in einer der niedrigeren Stufen zuerkannt).
Den Pflegebedarf stellen Pflegegutachter der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalten fest. Auch im Pflegeheim wird eine Pflegebewertung zur Festsetzung der Einstufung durchgeführt.
Bekommt man auch Pflegegeld, wenn man in einem Heim wohnt?
Ja, denn davon werden ja die Heimkosten bezahlt. In jedem Fall bleibt dem Pflegebedürftigen aber Geld, über das privat verfügt werden kann:
- 20 % der Pension sowie die gesamten Sonderzahlungen
- ein monatliches Taschengeld von derzeit 44,30 Euro
